Informationen für Studierende

  • Ein Nebenjob wie kein anderer

    Sie wollen aktiv mit Schüler*innen und Lehrkräften arbeiten? Sie haben Interesse an der Umsetzung digitaler Bildungsangebote? Und trauen sich zu, Ihre Kenntnisse weiterzugeben, Schüler*innen individuell zu unterstützen oder eine kleine Arbeitsgemeinschaft am Nachmittag zu betreuen? Sie suchen einen Nebenjob zwischen September und Dezember 2020? Dann werden Sie studentische Lehr-Lernassistenz!

    Melden Sie sich dazu auf dieser Seite an und wählen Sie Schulen aus, an denen Sie sich einen flexiblen Einsatz vorstellen können – unabhängig davon, ob Sie die Schule bereits kennen und erst noch kennenlernen wollen. Sie haben noch weitere Talente, die für die Schule von Nutzen sein könnten? Geben Sie dies mit an! Die Schulen, die Sie angegeben haben, können auf Ihre Angaben zugreifen und sich bei Ihnen melden. Dann können Sie individuell mit der Schule absprechen, welche Aufgaben Sie wann und in welchem Umfang übernehmen. Ob Sie dauerhaft einmal die Woche kommen, mehrere Wochen ganztags oder ein Ferienangebot in den Herbstferien gestalten – das entscheiden Sie gemeinsam mit der Schule. Diese gibt den Honorarvertrag in Auftrag – sobald der da ist, können Sie starten!

  • Organisatorische Hinweise

    Das MBJS stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Studierende in Schulen einsetzen zu können und deren Tätigkeiten zu vergüten. Die Universität Potsdam unterstützt das MBJS als Vermittlerin zwischen (Lehramts-)Studierenden und Schulen. Verantwortliche der Schulen (z.B. Schulleitungen) können die Daten von Studierenden schulspezifisch einsehen und werden sich mit geeigneten Bewerber*innen in Verbindung setzen. Die Universität Potsdam prüft die Bewerbungsdaten nicht und kann einen Ermittlungserfolg zwischen Studierenden und Schule nicht in jedem Fall garantieren. 

    Als studentische Lehr-Lernassistenz verhandeln Sie Ihre Einsatzmöglichkeiten und den Umfang Ihrer Tätigkeiten direkt mit den Schulen. Eine Vergütung von 15€ pro Stunde wurde durch das MBJS zugesichert. Die Schulen kümmern sich um die vertragliche Abwicklung. Bitte beachten Sie, dass Sie augefordert werden können, bestimmte Nachweise zu erbringen (z.B. polizeiliches Führungszeugnis, Maserschutz-Nachweis).

    Eine Honorartätigkeit an Schulen als studentische Lehr-Lernassistenzen darf nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen:

    • Ihr Einsatz muss mit dem Studium vereinbar sein. Der Vorlesungszeitraum startet am 02. November 2020, sodass Sie (spätestens) ab diesem Zeitraum wieder verstärkt in Lehrveranstaltungen eingebunden sein werden. Ein Teil der Lehrveranstaltungen wird jedoch weiterhin im asynchronen Online-Format angeboten, sodass von einer höheren zeitlichen und örtlichen Flexibilität ausgegangen werden kann. Studierende sind verantworltich die Nebentätigkeit an der Schule verträglich mit ihrem Studium zu gestalten.
    • Studentische Lehr-Lernassistenzen müssen an den Schulen konkrete Ansprechpartner*innen aus Lehrerkollegium und/oder pädagogischem Personal haben. Sie dürfen nicht als Vertretungslehrkräfte mit eigenständigem und einfachgestecktem Unterricht eingesetzt werden. Die Lehrkräfte sind und bleiben vollverantwortlich für den Unterricht und die Instruktion der Schhüler*innen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Tätigkeiten im Lehramtsstudium als außerunterrichtliches Praktikum (PppH) anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an ihr Praktikumsbüro.

     

  • Nächste Schritte

  • Kontakt

    Inhaltliche Rückfragen beantwortet das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschugn der Uni Potsdam
    zelb@lernassistenz.de